Stallpflicht - Was ist zu tun?
1. Was bedeutet Stallpflicht überhaupt
Bei einer Stallpflicht ordnet die zuständige Behörde (meist das Veterinäramt oder die Kreisverwaltung) an, dass sämtliches Geflügel nicht mehr ins Freie darf, um einen Kontakt mit Wildvögeln zu verhindern – denn die sind meist Überträger der Vogelgrippe (Aviäre Influenza).
2. Was du konkret tun musst
= Tiere drinnen halten
- Dein Geflügel muss in einem geschlossenen Stall oder einem überdachten, seitlich gegen Wildvögel abgesicherten Bereich bleiben.
- Das heißt: Wenn du einen überdachten Auslauf hast, müssen die Seiten mit engmaschigem Netz (max. 25 mm Maschenweite) so gesichert sein, dass keine Wildvögel oder deren Kot hineingelangen.
= Kein Kontakt zu Wildvögeln
- Futter, Wasser und Einstreu dürfen nicht für Wildvögel erreichbar sein.
- Verwende Tränken und Futterbehälter im Stall oder unter Dach.
= Sauberkeit
- Wechselkleidung und Schuhe für den Stallbereich sind Pflicht – also z. B. Gummistiefel und Overall nur für die Tiere.
- Eine Desinfektionsmöglichkeit am Stalleingang (z. B. Schale mit Desinfektionslösung für die Schuhe) ist vorgeschrieben.
- Besucher sollten möglichst nicht in den Stallbereich – oder nur mit Schutzkleidung.
3. Dokumentation und Meldung
- Wenn du dein Geflügel noch nicht beim Veterinäramt und bei der Tierseuchenkasse gemeldet hast, musst du das tun – das ist Pflicht, egal wie klein der Bestand ist.
- Führe am besten ein einfaches Bestandsbuch, also wann du Tiere bekommen oder abgegeben hast und wie viele du hältst.
4. Futter und Wasser
- Kein Oberflächenwasser (z. B. Regenwasser oder Teichwasser) als Tränke verwenden – nur Leitungswasser oder sauberes Brunnenwasser.
- Futterreste regelmäßig entfernen.
5. Eier und Fleisch
- Du darfst deine Eier weiter für den Eigenbedarf nutzen, solange keine Tiere krank sind oder Verdachtsfälle bestehen.
- Verkauf oder Abgabe an Dritte kann eingeschränkt oder verboten sein – das hängt von den lokalen Vorgaben ab.
6. Gesundheitsbeobachtung
- Kontrolliere deine Tiere täglich auf Krankheitsanzeichen:- Fressunlust
- Lähmungen
- Atemprobleme
- plötzliche Todesfälle
 
- Bei Verdacht auf Krankheit sofort das Veterinäramt informieren, nicht selbst herumprobieren.
7. Informationen einholen
- Schau regelmäßig auf der Website deines Landkreises oder der Stadt nach aktuellen Anordnungen.
 (z. B. "Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht wegen Aviärer Influenza")
